Formales und Kosten
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine email. Dann können wir alle Fragen klären und einen Termin für ein erstes unverbindliches Kennenlerngespräch vereinbaren. Ein Überweisungsschein ist nicht nötig.
Gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei Vorliegen einer entsprechenden (Verdachts)Diagnose. Die psychotherapeutische Sprechstunde und weitere vorbereitende Sitzungen dienen dazu, Ihr Anliegen und Ihre Therapieziele zu klären. Während dieser Sitzungen können wir uns kennenlernen und Sie können entscheiden, ob Sie eine Therapie beginnen möchten. Diese wird dann bei der Krankenkasse beantragt.
Bei Kindern und Jugendlichen klären wir bei Ihrer Anmeldung, ob die Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person erforderlich und/oder wünschenswert ist.
Private Krankenkasse und Beihilfe
Je nach Vertrag werden Ihnen die Therapiekosten entweder zu 100% oder anteilig von Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe erstattet. Bitte informieren Sie sich vor der Kontaktaufnahme bei ihrer privaten Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Sie können die Therapie oder Beratungsgespräche auch selbst bezahlen. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).